Schuleinheit Birchlen-Dorf

Wir sind unsere Schule

Kindergarten

Kinder, die mit Bauklötzen spielen


Der Kindergarten ist als Vorschulzeit aus unserem Bildungssystem nicht mehr wegzudenken.
Das Kind wird behutsam aus dem Familienkreis in andere soziale Zusammenhänge eingeführt. Seine kindlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden gefördert und eventuelle Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Kindes können beobachtet und erfasst werden.
Im Vorschulalter sammelt das Kind seine wichtigsten Erfahrungen beim Spielen, beim Nachahmen der Umwelt. Alle seine Grundbedürfnisse drücken sich im Spiel aus: sein Drang nach Aktivität, sein Wunsch nach schöpferischer Gestaltung, seine Neugier und sein Bedürfnis nach Bildung und Geselligkeit.
Nicht alle Kinder finden von sich aus Zugang zu sinnvollem Spiel. Es fehlt ihnen dazu die innere Ruhe, die Fantasie, das Selbstvertrauen, die Fähigkeit zur Hingabe oder ganz einfach das kinderfreundliche Umfeld.
Die Hauptaufgabe des Kindergartens ist es deshalb, die Kinder zu intensivem, vielfältigem und sinnerfülltem Spiel anzuregen.

Anmeldung

Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Kinder, welche bis zum 30. April das 4. Altersjahr erreichen, treten im darauf folgenden Monat August zum Schuljahresbeginn in den Kindergarten ein. In der Regel besuchen die Kinder den Kindergarten während zwei Jahren.
Die Anmeldeformulare werden den Eltern im Januar direkt zugestellt. Eltern, die kein Anmeldeformular erhalten, wenden sich bitte an die Schulverwaltung (Tel. 044 801 69 26).

Rückstellungen vom Kindergarteneintritt sind nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Schulpflege muss über eine allfällige Rückstellung beschliessen und darf diese nur genehmigen, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann(Volksschulverordnung §3).

Sofern der Entwicklungsstand des Kindes es als angezeigt erscheinen lässt, kann die Schulpflege den vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe auf Beginn des nächsten Schuljahres bewilligen, wenn das Kind bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet hat. Gesuche hierfür sind bis jeweils Ende März an die Primarschulverwaltung, Usterstrasse 16, 8600 Dübendorf, zu senden. Um den Entwicklungsstand des betroffenen Kindes zu überprüfen, wird in jedem Fall eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Der Entscheid der Schulpflege wird den Eltern anschliessend Anfang April schriftlich mitgeteilt.

Die Zuteilung in den Kindergarten erhalten die Eltern in der Regel Anfang Juni per Post zugestellt. Der Besuch des nächstgelegenen Kindergartens kann nicht garantiert werden.

Unterrichtszeiten

Die Blockzeiten garantieren eine Betreuung der Kinder von 08.05 bis 12.00 Uhr an jedem Morgen.

Vormittag:
Montag - Freitag:
08.05 - 08.30 Uhr Auffangzeit
08.30 - 11.55 Uhr Unterrichtszeit

Nachmittag, nur für Kinder im 2. Kindergartenjahr:

Dienstag und Donnerstag:
13.40 - 15.35 Uhr Unterrichtszeit